Kindergeld, Elterngeld und Co.: Was sich für Familien ändert

Familienleistungen Änderungen

Sie fragen sich, welche Änderungen bei Kindergeld und Elterngeld Sie als Familie jetzt konkret betreffen? Wichtige Anpassungen im Bereich der Familienleistungen können Ihre finanzielle Planung maßgeblich beeinflussen und neue Möglichkeiten eröffnen.

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Aktuelle Änderungen und wichtige Neuregelungen

Die Bundesregierung überprüft und passt die finanziellen Unterstützungen für Familien regelmäßig an, um den veränderten Lebensrealitäten und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Für Sie als Eltern bedeutet dies, stets informiert zu sein, welche Anpassungen bei Kindergeld, Elterngeld und weiteren familienbezogenen Leistungen greifen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Familien finanziell zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die kindliche Entwicklung bestmöglich zu fördern.

Kindergeld: Höhe und Dauer der Auszahlung

Das Kindergeld ist eine der zentralen Säulen der staatlichen Familienförderung in Deutschland. Es wird einkommensunabhängig für jedes Kind gezahlt und soll grundlegende Bedürfnisse des Kindes sichern. Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig überprüft und angepasst. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Monat für jedes Kind, unabhängig von der Kinderzahl.

Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Die Dauer des Kindergeldanspruchs ist ebenfalls ein wichtiger Punkt: Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einer fortgesetzten Schul- oder Berufsausbildung, kann der Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen bleiben. Auch für Kinder, die aufgrund einer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, besteht unter Umständen ein Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanzielle Sicherheit bietet, während sie sich der Betreuung widmen. Das Ziel des Elterngeldes ist es, Eltern einen Ausgleich für den wegfallenden Verdienst während der Elternzeit zu ermöglichen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuungszeiten zu fördern.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld wird für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate gewährt. Alleinerziehende erhalten es für bis zu 14 Monate. Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der Elternteile in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Es beträgt 65 Prozent des Nettoeinkommens, allerdings mit einer Mindesthöhe von 300 Euro und einer Höchstdauer von 1200 Euro pro Monat (bei höherem Einkommen steigt die Obergrenze).

ElterngeldPlus

Seit dem 1. September 2021 gibt es das ElterngeldPlus, das Eltern mehr Flexibilität ermöglicht. Mit ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange Elterngeld beziehen, dafür ist der monatliche Betrag nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Ein Elternteil kann damit bis zu 24 Monate ElterngeldPlus beziehen, Alleinerziehende bis zu 28 Monate. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Sie nach kurzer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die darauf abzielt, Väter stärker in die Kinderbetreuung einzubinden und die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern. Er kann von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden, wenn beide nach der Geburt Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) und die Elternzeit gemeinsam nehmen. Der Partnerschaftsbonus beträgt 4 zusätzliche Monatsraten ElterngeldPlus für jeden Elternteil.

Weitere familienbezogene Leistungen und Unterstützungen

Neben Kindergeld und Elterngeld gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die Familien in Deutschland unterstützen können. Dazu gehören:

  • Kinderzuschlag: Dieser Zuschlag kann von Geringverdienern zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden, um eine finanzielle Lücke zu schließen und den Bezug von SGB II-Leistungen (Hartz IV/Bürgergeld) zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen eine bestimmte Mindesthöhe erreicht, aber nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken.
  • Wohngeld: Familien, die zur Miete wohnen und deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen, können Wohngeld beantragen. Seit der Wohngeldreform 2023 wurden die Leistungen erhöht und die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht.
  • Mutterschaftsgeld: Dieses Geld erhalten erwerbstätige Mütter während der Schutzfristen vor und nach der Geburt sowie am Entbindungstag. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen.
  • Betreuungsgeld (in einigen Bundesländern): Einige Bundesländer bieten zusätzliche Betreuungsgelder für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Dies ist jedoch kein bundesweit einheitliches Instrument.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Dieses Paket soll Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Freizeitaktivitäten erleichtern. Es umfasst Leistungen wie Zuschüsse für Schulmaterialien, Klassenfahrten, Nachhilfe oder Mitgliedsbeiträge für Sportvereine.

Wichtige Anpassungen im Überblick

Die wichtigsten Änderungen, die Sie als Familie betreffen könnten, umfassen Anpassungen der Höhen von Kindergeld und Wohngeld, aber auch eine stärkere Fokussierung auf flexible Elternzeitmodelle wie das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Die Erhöhung des Kindergeldes auf 250 Euro pro Monat ab 2023 war eine bedeutende Maßnahme zur finanziellen Entlastung.

Die Reformen beim Wohngeld haben die Berechtigungskreise erweitert und die Förderhöhe angehoben, was für viele Familien relevant ist. Auch im Bereich des Kinderzuschlags gab es Anpassungen, um mehr Familien von dieser Leistung profitieren zu lassen.

Familienleistungen Änderungen
Leistung Aktuelle Höhe / Anspruch Wesentliche Änderungen/Fokus Relevanz für Familien
Kindergeld 250 Euro pro Monat pro Kind (seit 01.01.2023) Einheitliche Höhe für alle Kinder, Erhöhung Basisabsicherung für alle Familien
Elterngeld (Basiselterngeld) 65% des Nettoeinkommens (Mind. 300€, Max. 1800€) Einkommensabhängiger Lohnersatz Finanzielle Sicherheit in der ersten Lebensphase des Kindes
ElterngeldPlus Halbe Höhe des Basiselterngeldes, doppelte Bezugsdauer (bis zu 24 Monate) Flexibilisierung der Elternzeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ermöglicht längere Betreuungsphasen bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit
Partnerschaftsbonus 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus für beide Elternteile bei gleichzeitiger Teilzeit Förderung der partnerschaftlichen Aufteilung von Betreuungsaufgaben Anreiz für Väter, sich stärker zu engagieren
Kinderzuschlag Variabel, bis zu 292 Euro pro Monat (Stand 2024) Zusätzliche Unterstützung für Geringverdienerfamilien Sicherung der Grundversorgung von Kindern aus finanziell schwächeren Familien
Wohngeld Reformiert und erhöht (seit 01.01.2023) Ausweitung der Anspruchsberechtigten und Anhebung der Leistungen Entlastung bei Miet- und Heizkosten

Wie Sie von den Änderungen profitieren können

Es ist essenziell, dass Sie sich über die spezifischen Regelungen informieren, die für Ihre individuelle Familiensituation gelten. Die neuen oder angepassten Leistungen können Ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.

Beantragung von Leistungen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle für Sie relevanten Leistungen beantragen. Das Kindergeld wird in der Regel automatisch ab Geburt beantragt, aber für den Kinderzuschlag oder Wohngeld ist ein eigener Antrag notwendig. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind die zentrale Anlaufstelle für Kindergeld und Elterngeld.

Planung der Elternzeit: Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus bieten flexible Möglichkeiten, die Elternzeit zu gestalten. Eine frühzeitige Planung, welche Elternteile wann wie lange zu Hause bleiben und ob Teilzeitarbeit in Frage kommt, ist ratsam, um die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen.

Informationsquellen nutzen: Bleiben Sie auf dem Laufenden über Änderungen durch offizielle Quellen wie die Webseiten der Bundesministerien, der Familienkassen oder durch Beratungsstellen. Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Informationen.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Kindergeld, Elterngeld und Co.: Was sich für Familien ändert

Wie beantrage ich Kindergeld und woher bekomme ich die Formulare?

Das Kindergeld wird bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Antragsformulare finden Sie in der Regel online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder Sie erhalten sie direkt bei der Familienkasse. Oft kann der Antrag auch online ausgefüllt und eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt dann monatlich.

Ab wann und wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt eines Kindes Ihre Arbeitszeit reduzieren oder auf diese verzichten, um das Kind zu betreuen. Sie müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Grundsätzlich können Sie Basiselterngeld für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beziehen. Alleinerziehende erhalten es bis zu 14 Monate. Mit ElterngeldPlus verlängert sich der Bezugszeitraum entsprechend.

Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird? Kann ich dann weiterhin Kindergeld bekommen?

Ja, unter bestimmten Umständen können Sie auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes weiterhin Kindergeld erhalten. Dies ist der Fall, solange sich Ihr Kind in der ersten Ausbildung befindet (Schule, Studium, Berufsausbildung) oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn es beispielsweise arbeitslos ist oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolviert. Auch bei einer Behinderung, die eine eigene Lebensunterhaltssicherung verhindert, kann der Anspruch fortbestehen.

Wie hoch ist der maximale Betrag, den ich als ElterngeldPlus erhalten kann?

Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Betrages, den Sie beim Basiselterngeld erhalten würden. Es kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich (bei sehr hohem Einkommen vor der Geburt) für das Basiselterngeld ausgezahlt werden. Demnach liegt die Höchstgrenze für ElterngeldPlus bei der Hälfte, also 900 Euro pro Monat. Der Mindestbetrag für ElterngeldPlus beträgt 150 Euro.

Wer hat Anspruch auf den Partnerschaftsbonus und wie wird er berechnet?

Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben beide Elternteile, wenn beide nach der Geburt ihres Kindes gleichzeitig Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden) und durch diese Arbeitszeitaufteilung die Betreuungsleistung zwischen ihnen aufgeteilt wird. Der Bonus beträgt vier zusätzliche Monatsraten ElterngeldPlus für jeden Elternteil. Die konkrete Höhe der monatlichen Bonusrate entspricht der Höhe Ihres ElterngeldPlus-Betrags.

Muss ich den Kinderzuschlag gesondert beantragen?

Ja, der Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Er wird nicht automatisch gewährt, auch wenn Sie bereits Kindergeld beziehen. Der Antrag ist wichtig, um Ihre Anspruchsberechtigung prüfen zu lassen und die zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Welche Unterlagen benötige ich typischerweise für einen Elterngeldantrag?

Für einen Elterngeldantrag benötigen Sie in der Regel verschiedene Unterlagen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über Ihr Einkommen (Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt), eine Bescheinigung über die Arbeitszeitreduzierung oder den Verzicht auf Erwerbstätigkeit sowie gegebenenfalls weitere Nachweise je nach individueller Situation (z.B. bei Selbstständigen).

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